Gesucht wird ein Mieter, der auch eine Gartennutzung ausdrücklich wünscht.

Der Mieter im EG ist für die Pflege der Grünflächen auf dem Grundstück mit verantwortlich. Der Strauch- und Heckenschnitt findet in der Regel 2 x pro Jahr statt. Rasen mähen und der sonstigen ‚kleineren Gartenpflege‘ je nach Witterund und Jahreszeit.

Diese Arbeiten erfolgen zusammen mit dem Bewohner der Wohnung im ‚Anbau“ (auf dem Foto ‚rechts‘ erkennbar). Der Mieter im Anbau hat auch Gartenzugang. Er nutzt die ‚hintere Gartenhälfte‘ exclusiv. Diese beginnt auf dem Bild erkennbar am Ende der rechts im Bild befindlichen Hauswand des Anbaus.

Der von der Terasse her über eine Treppe begehbare und nutzbare Gartenteil bietet verschiedene Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Der Vormieter hat die Fläche für Hochbeete genutzt, die aber mit Auszug zurückgebaut wurden. Zudem verfügt der Gartenteil aktuell über Wäschepfähle zum trocknen der Wäsche. In Abstimmung mit dem Vermieter kann der Garten aber auch anders gestaltet werden. Auch besteht die Möglichkeit, einen Behälter für die Sammlung von Regenwasser an das Fallrohr der Dachrinne nach Abstimmung mit dem Vermieter anzuschließen.

Bild: Blühende Bepflanzung an der Grundstücksgrenze zum Nachbarhaus und Hecke (am Bildende vor dem Fachwerkhaus) zur Vornhäger Straße

Der ‚hintere Gartenteil‘ des Grundstückes gehört wie oben schon zur Wohnung im Anbau. Wer sich für die Wohnung bewirbt, sollte daher Lust auf etwas Gartenarbeit haben und sich dieser Tatsache bewusst sein.