Das Haus in der Vornhäger Straße in Stadthagen besteht aus zwei Teilen:
- Haupthaus (Baujahr 1934): mit einem Treppenhaus über dre Etagen und daran angeschlossenen separaten Wohnungen. Das Mauerwerk ist ‚massives Klinkermauerwerk‘. Das Haus wurde ursprünglich vom Urgroßvater der jetzigen Vermieterin erreichtet.
Im Haupthaus sind ab 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026 nach und nach drei Wohnungen jeweils nach Fertigstellung der Renovierung zu vermieten
- Anbau: Zusätzlich gibt es einen Anbau (Bajuahr 1974), in welchem sich eine vierte (bereits belegte) Wohneinheit über zwei Etagen befindet.

Die Vermieter kommen aus Stadthagen, sind Privatpersonen und verwalten und vermieten mehrere Wohnungen in Stadthagen.
Aktuell sind im Objekt folgende Wohnungen in Renovierung und absehbar zu vermieten:
- Erdgeschoss: 65m² incl. Terasse und Gartennutzung (1-2 Personen max.)
Datum der Vermietung noch offen!)
- 1. Obergeschoss: 59m² (1-2 Personen max.)
Nach Renovierung – Vermietung ab 1. Dezember 2025
- Dachgeschoss: 38,4m² (1-2 Personen max. – 2er WG geeignet)
Nach Teilrenovierung – Datum der Vermietung noch offen!)
Das gesamte Objekt ist ein ‚Nichtraucherhaus‘.
Die Garage des Hauses gehört exclusiv zu der Wohneinheit im Anbau. Weitere Stellplätze für PKW bestehen auf dem Grundstück nicht – allerdings finden sich in der Regel ausreichend Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung.
Jede Wohnung des Haupthauses verfügen jeweils über einen eigenen Kellerraum.
Nebenkosten aktiv ^sparen: Haus- und Grundstückspflege im Wechsel durch die Mieter: wir bevorzugen, wenn die Mieter im Wechsel die Pflichten für die Treppenhausreinigung sowie die Reinigung (Dreck, Unkraut, Schnee, etc.) des Hofes und des Bürgersteiges vor dem Haus übernehmen. Die Wohnungen im Haupthaus sind für die Reinigung des gemeinsamen Treppenhauses inkl. der gemeinsamen Kellerräume im Wechsel zuständig. Alle Mietparteien sind für die Reinigung des Hofes und des Bürgesteiges im Wechsel verantwortlich. Bei den Wohnungen im Erdgeschoss mit ‚Gartenzugang‘ gehört auch die Gartenpflege (in Abstimmung mit dem Vermieter) inkl. Rasen mähen mit zu den wechselseitigen Pflichten der zwei Mietparteien, bei denen eine Gartennutzung besteht (Anbau + EG Haupthaus).
Wir sind an einer guten Hausgemeinschaft interessiert: Darunter verstehen wir, dass sich die Mietparteien und die Vermieter jeweils untereinander gegenseitg respektieren und offen und direkt miteinander kommunizeren. Mögliche Probleme sollen idealerweise direkt adressiert und geklärt werden. Die ‚Gemeinschaftspflichten‘ sollten idealerweise unaufgefordert eingehalten werden. Haustiere bedürfen einer Abstimmung mit dem Vermieter.
Altes Haus – moderne Infrastruktur: Ebenso befindet sich im Keller die zentrale Gas-Heizungsanlage für die drei Wohneinheiten des Haupthauses sowie die Versorgungsanschlüsse des Gebäudes. Jede Etage verfügt über eigene moderne Verbrauchszähler für den Wasser- und Heizungsverbrauch. Die Wasserzuflüsse können für jede Etage im Bedarfsfall separat abgeschaltet werden. Zudem verfügt jede Wohnung über eine eigene Unterverteilung für Strom mit Sicherungen für die jeweilgen Räume, den Herd in der Küche etc.. Warmwasser wird in jeder Wohnung über Strom über einen modernen Durchlauferhitzer produziert.
