Die nachfolgende Haus- Garten und Grundstücksordnung ist grundsätzlich durch alle betroffenen Mietparteien zu respektieren. Treten Fragen auf oder passieren vermeidliche Verstöße, ungestützt die Hausverwaltung die Klärung bei Bedarf. Grundsätzlich bevorzugen wir aber ‚vitale Mieter‘ die in der Lage sind, das Objekt gemeinsam in Abstimmung zu pflegen und sich gegenseitig zu helfen oder auch bei Bedarf freundliche Hinweise auf Optimierungen zu geben.

Grundsätzliches

Für ein gemeinschaftliches Leben unter einem Dach müssen alle einen Beitrag leisten. Austausch unter den Mietern, Toleranz wo nötig und guter Umgang miteinander sind uns als Vermieter wichtige Werte. Idealerweise regeln die Mieter im Objekt offene Fragen untereinander einvernehmlich untereinander. Nachfolgende Übersicht möchte dabei dennoch die wichtigsten Dinge auflisten und verdeutlichen – ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu geben. Änderungen sind daher jederzeit vorbehalten.

Festzuhalten bleibt: Grundsätzlich aber sind wir Freunde des ‚Gesunden Menschenverstand‘ – und ‚zu viel Text‘ braucht man erfahrungsgemäß immer nur dann, wenn eine Regelung mittels gesundem Menschenverstand warum auch immer nicht möglich ist.

Brandschutz – Flure im Treppenhaus sind immer freizuhalten!

Um Im Brandfall und anderen Gefahren das Gebäude schnell und sicher verlassen zu können, dürfen KEINE Gegenstände der Mieter an den falschen Stellen des Treppenhauses stehen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Treppenhaus auch NICHT zur angemieteten Wohnfläche gehört. Daher dürfen z.B. Schuhschränke etc. nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter aufgestellt werden. Auch von ‚losen Schuhsammlungen vor der Tür‘ sollte abgesehen werden.

Ruhezeiten

Es wäre Vorteilhaft, wenn zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr eine ‚verhaltene Lautstärke‘ im Haus als gegenseitige Rücksichtnahme möglich ist. Wenn mal jemand ‚feiern‘ möchte – möchte er sich bitte einfach vorab mit den Mitbewohnern der anderen Wohnungen (und bei Bedarf mit den Nachbarn) abstimmen. Grundsätzlich sind wir Freunde von Geselligkeit – soweit das im Einklang mit den unmittelbaren Nachbarn auch gut funktioniert.

Sauberkeit im Treppenhaus / Hof / Bürgersteig

Die jeweiligen Mietparteien (EG / 1.OG / DG) sind im Wechsel verpflichtet, das Treppenhaus, den Hof bis zum Seiteneingang und den Bürgersteig rein zu halten. Ebenso betrifft das den winterlichen Räumungsdienst. Hierzu wird ein Plan vom Vermieter bereitgestgestellt. Die Gartenpflege obliegt den Wohneinheiten mit Gartenzugang im Wechsel (Rasen mähen, etc.).

Optionale Vergabe an Drittunternehmen

Sollten die Mieter ihren jew. Aufgaben nicht ausreichend nachkommen, behält sich der Vermieter vor, für die jeweiligen Tätigkeiten ein Unternehmen zu beauftragen und die Kosten dafür über die Nebenkosten auf die relevanten Mietparteien umzulegen.

Fahrradabstellmöglichkeit

Der hierfür vorhandene Bereich ist überdacht. Fahrräder sind ordentlich abzustellen, so dass alle Räder Platz finden. Zudem ist der Bereich von sonstigem Müll etc. ständig freizuhalten! Für im Außenbereich abgestellte Räder übernimmt der Vermieter keine Gewährleistung. Alternativ können diese in den jew. zu den Wohnungen gehörenden Kellerräumen abgestellt werden.

Mülltonnen & -trennung / -abfuhr

Die Mülltonnen sind ordentlich an der dafür vorgesehenen Stelle abzustellen. Die Mülltrennung erfolgt nach den Vorgaben der lokalen Entsorger, die im Internet eingesehen werden können. Sind Tonnen zu klein, kann über die Hausverwaltung die Bereitstellung größerer und/oder zusätzlicher Tonnen organisiert werden. Bei Verstössen der Befüllung trägt die jew. verstossende Mieteinheit den möglichen Schaden. Das ‚rausstellen‘ und auch das ‚wieder reinholen‘ der Mülltonnen sollte im Haus zwischen den Mietparteien untereinander organisiert werden.

Parken

Es gibt ausreichend Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung. Sowohl direkt gegenüber in der Vornhäger Straße sind Parkbuchten – als auch in der angrenzenden Martin-Luther-Straße. Lediglich die Wohnung im Anbau verfügt über eine Garage. Die Garageneinfahrt darf daher auch nicht ‚zugeparkt‘ werden. Sollten z.B. für Möbeltransporte etc. Güter aus- oder eingeladen werden, kann dieses in Abstimmung mit den Bewohnern der Wohnung im Anbau in Ausnahmefällen erfolgen.

Rauchen

Das ganze Haus inkl. Anbau ist ein Nichtraucherhaus. Wir möchten keine Diskussionen, wo der ‚Kippenstummel vor der Tür‘ herkommt – oder dass regelmässiger Tabakraucher von der Terrasse in die Fenster der anderen Etagen zieht. Zudem finden wir, dass Rauchen auch der Bausubstanz schadet. Daher vermieten wir nicht an Raucher. Leder haben wir mit der Aussage ‚ich rauche nie Zuhause‘ schlechte Erfahrungen bei Mietern gemacht, weshalb wir seither ausschließlich an Nichtraucher vermieten. Soweit Gäste rauchen möchten, ist das natürlich auf der Terrasse oder auch vor dem Haus erlaubt – soweit es sich dabei nicht um ‚tägliche Dauerbesucher‘ handelt und Kippen ordnungsgemäß gelöscht und zeitnah im dafür vorgesehenen Müll landen.