Da es Nebenkosten gibt, die

  • je m² / Wohnfläche
  • je Mieter (Person)
  • verbrauchsabhängig

verteilt werden, stellt die jew. Nebenkostenvorauszahlung eine Schätzung dar.

Wesentlichster Kostentreiber sind die Brennstoffkosten für die Heizung. Hier spielen Veränderungen bei den Gaspreisen, die Temperaturen des jew. Winters und die jew. Heizgewohnheiten der jew. Bewohner (verbrauchsabhängige Ablesung je Wohnung) eine entsprechende Rolle.

Auf die Einkaufspreise kann vom Vermieter nur geringfügig durch regelmässige Anbietervergleche Einfluss genommen werden. Auf die strenge der jeweiligen Winter und das Wetter in Herbst und Frühling kann vom Vermieter leider noch kein kein Einfluss genommen werden.

Ebenso spielen für die jeweilige faktische Höhe der Nebenkosten die Zahlen der Bewohner in den jeweiligen Monaten eine Rolle. Dieses können im Laufe des Jahres durch Ein- und Auszüge schwanken. Solche Ein- und Auszüge können durch uns als Vermieter auch nicht vorhergesagt werden.

Wir bitten daher bei der Betrachtung / Bewertung der Nebenkostenvorauszahlungen berücksichtigen, das wir auch über keine Glaskugel für die jeweils beste Höhe der Nebenkostenvorauszahlung haben. Wir geben jeweils auf Basis unserer Erfahrungen eine Empfehlung für die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ab. Diese passen wir – in der Regel ohne Wissen bzgl. der Witterungsbedingungen des neuen Jahres – jährlich an auf Grund des Vorjahres an. Jeder Mieter hat gern die Möglichket, sich an der Festlegung zu beteilgen.

Zu den Nebenkosten des Objektes Vornhäger Straße zählen aktuell folgende Positionen:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Städtische Grundsteuer
  • Städtische Gebühr für Niederschlagswasser (versiegelte Flächen)
  • Müllentsorgung
  • Heizung (Gaszentralheizung im Haupthaus mit KWh Zählern je Etage / der Anbau verfügt über eine eigenständige Gaszentralheizung)
  • Jährliche Heizungswartung durch eine Hezungsfachfirma
  • Allgemeinstrom (Heizungsanlage, Gemeinschaftsräume im Keller, Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Satelitenschüssel Verteiler, Kabelanschluß Verteiler..)
  • Schornsteinfeger
  • Anteilige Lizenzkosten Software für Nebenkostenerstellung (wir erstellen die Nebenkostenabrechnung mit der Software ‚Wiso Vermieter‘ eigenständig und sparen unseren Mietern so Geld für teure externe Hausverwaltungen. Die Kosten der Software legen wir daher aber pauschal auf die Objekte um)
  • weitere Details sind im Mietvertrag beschrieben.

Bild: Ableseeinrichtungen für den Wasserverbrauch der jew. Etagen

Da wir ‚kostenlose‘ Eigenleistung der Mieter vor ‚zusätzlichen externen Nebenkosten für Dienstleister‘ im Sinne unserer Mieterschaft bevorzugen, erheben wir aktuell keine Nebenkostenumlage für folgende Themen:

  • Reinigungung und Streudienst vom Hof und vom Bürgersteig zu allen Jahreszeiten
  • Gärtnerarbeiten (Rasen mähen vor und hinter dem Haus, Hecken und Strauchschnitt)
  • Keller- und Treppenhausreinigung im Haupthaus, erfolgt durch die Mietparteien des Haupthauses

Diese Aufgaben werden bei uns von den Mietern im wöchentlichen Wechsel übernommen. Gartenarbeiten ‚hinter dem Haus‘ erledigen nur Mieter, für deren Wohnung auch ‚Gartennutzung‘ vereinbart wurde. Wenn von den anderen Wohnungen jemand Lust zum Helfen z.B. beim herbstlichen Strauchschnitt hat – wir erwarte das nicht, freuen uns aber natürlich über jede Gesellschaft und Unterstützung.

Sollten die Mieter als Gruppe den Aufgaben dauerhaft – nach möglcher ‚Ermahnung‘ nicht ausreichend nachkommen, behält sich der Vermieter vor, die Tätgkeiten extern zu vergeben und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung umzulegen. Cool wäre allerdings, wenn sich das vermeiden lässt!

Strom: jede Wohnung verfügt über einen egenen Stromzähler – jeder Mieter schleßt (mit Ausnahme vom Allgemeinstrom für Treppenhaus, Außenbereich, Gemeinschaftskeller etc.) entsprechend seinen eigenen Stomvertrag mit einem Lieferanten seines Vertrauens ab.

Warmwasser: jede Wohnung verfügt über einen egenen, mit Strom betriebenen modernen Durchlauferhitzer zur Warmwasseraufbereitung

Die Nebenkosten werden per monatlicher Umlage als Vorauszahlung erhoben. Nach Vorlage aller Endabrechnungen eines Kalenderjahres erfolgt eine finale Nebenkostenabrechnung für das jeweilge Kalenderjahr mit entsprechenden Bescheiden bzgl. Gutschriften oder Nachzahlungen. Auf Grund der Nutzung der WISO Software erfolgt die Berechnung der Nebenkosten immer nach dem aktuellsten Rechtsstand. Die Abrechnng erfolgt jeweils innerhalb der gesetzliche vorgesehenen Zeiträume.

Die Zählerstände werden mindestens jährlich – sowie bei jedem Mieterwechsel aufgenommen und als ‚Fotoprotokoll‘ festgehalten.

Alle Nebenkostenbelege und die Blder der Zählerstände sind bei Bedarf einsehbar. Wri möchten gern vermeiden, unnötig Unterlagen ‚ungefragt‘ an alle Mietparteien zu versenden – stehen aber für vollständige Transparenz bzgl. der Nebenkostenabrechnung auf Anfrage – so wie es gesetzlich vorgesehen ist.

Bild: Meßeinrichtung für Heizkostenverbrauch einer Wohneinheit